Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Metal-Castings and More GmbH im folgenden MCM genannt

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil eines jeden abgeschlossenen Geschäftes mit unseren Kunden. Anderslautende Bedingungen des Käufers oder Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben und soweit sie zwingend dem Recht nicht widersprechen. Das gilt auch für alle mündlichen, telefonischen oder durch unsere Außendienstmitarbeiter getroffenen Abmachungen. Mündliche Absprachen sind nur nach schriftlicher Fixierung für beide Parteien bindend. Bei fortwährender Geschäftsverbindung sind unsere allgemeinen Geschäftsverbindungen auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Einzelvertrag nicht jedes Mal ausdrücklich zugrundegelegt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen, mündlichen und fernmündlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Für mündliche erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.

Für Angebote, dazugehörende Unterlagen und sonstige Organisationsmittel, die unser oder unseres Lieferanten Firmenzeichen tragen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit Erteilen eines Auftrages verpflichtet sich der Besteller die bestellte Ware abzunehmen.

§ 3 Lieferung

Teillieferungen sind zulässig. Wir behalten uns vor, bei Lagerartikeln 10% mehr oder weniger zu liefern.

Mit der Übergabe der Ware an die Bahn, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten. Jedoch sind Liefertermine freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Im Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen des § 326 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ein Schadensersatzanspruch ist jedoch ausgeschlossen.

Höhere Gewalt, besondere Ereignisse, die einen reibungslose Abwicklung des Auftrages in Frage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeit bei uns oder unseren Lieferanten, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Eine angemessene Nachfrist kann vereinbart werden.

Die Anmeldung eines Konkurses oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern.

§ 4 Abnahmeverweigerung

Kosten und Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller die Ware nicht abnimmt, gehen zu seinen Lasten, ohne Rücksicht auf den Grund für die Nichtabnahme bzw. Nichtannahme.

Die Firma -Castings and More GmbH ist berechtigt, bei Nichtabnahme der Waren einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 115% pauschal des Kaufpreises geltend zu machen, wobei eine Geltendmachung eines höheren Schadenersatzanspruches dadurch nicht ausgeschlossen wird. Dem Besteller/Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.

§ 5 Versand und Verpackung

Der Versand der Waren erfolgt, wenn nicht im Vertrag anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Das gilt auch dann, wenn wir die Waren mit eigenem Fahrzeug zustellen; in diesem Fall sind wir berechtigt, Zufuhrkosten bis zu der Gebühr, die bei der Wahl einer anderen Versandart entstehen würden, zu berechnen.

Im Interesse des Käufers ist folgendes zu beachten: Sendungen, die bei der Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung aufweisen, dürfen nur unter Vorbehalt angenommen werden. Der Schaden ist eindeutig zu dokumentieren. Bis dahin muss die Sendung unausgepackt verbleiben. Bei Lastwagentransport ist der betreffende Spediteur, Fuhrunternehmer usw. zur Schadenfeststellung (Vermerk auf dem Frachtbrief) zu veranlassen. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten Versand.

Verweigert der Kunde eine avisierte Sendung, zu der die Firma MCM ausdrücklich berechtigt ist, so gehen alle Kosten zu Lasten des Verweigerers. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Käufer in angemessener Frist frachtfrei zurückgegeben werden.

§ 6 Preise

Unsere Preise sind freibleibend. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt, ist in unseren Notierungen die Mehrwertsteuer nicht enthalten; sie wird zusätzlich berechnet. Preisberichtigung auf Grund von Irrtümern sowohl auf Rechnungen als auch auf Lieferscheinen bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung.

Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen und andere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Besteller nicht gestattet und sofort anzeigepflichtig.

Der Besteller tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber an uns ab. Die Firma MCM nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übertragenen Forderungen einzusenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die einbezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Besteller zustehen.

Jeder Zugriff eines Dritten, auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist unzulässig. Im Zuge der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir berechtigt die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss jeglichen Zurückhaltungsrechts zu verlangen.

Der Käufer räumt uns ausdrücklich das Recht ein, zwecks Besichtigung, Rückholung, Verladung usw. jederzeit den Lagerort der Lieferung durch uns bzw. unseren Beauftragten zu betreten.

Verarbeitet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an den neuen Sachen Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der neu entstandenen Sache. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen hinsichtlich des neuen Arbeitsproduktes, welches durch Veräußerung, Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung entstanden ist, an den Verkäufer ab, der Verkäufer nimmt diese Abtretung ausdrücklich an. Hat der Käufer Forderungen gegen Dritte Personen, so verpflichtet er sich bereits jetzt, dafür zu sorgen, dass er die Zustimmung zur Abtretung dieser Forderung an die Fa. MCM von der oder den Dritten erlangt.

Sollte der Käufer die Zustimmung der Dritten Person nicht erhalten, so verpflichtet sich der Käufer bereits jetzt zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens. Der Käufer erklärt, dass er seine ihm gegenüber dritten Personen zustehenden Forderungen jederzeit an den Verkäufer abtreten kann.

§ 8 Beanstandung

Der Käufer hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen; die hierbei festgestellten Mängel sind innerhalb einer Frist von 7 Tagen unter Beifügung unseres Lieferbeleges und Angabe des Grundes zu rügen; wobei es zur Fristwahrung auf Zugang der Rüge ankommt. Unterlässt der Käufer diese unverzügliche Anzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

Bei begründeter M.ngelrüge haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder den mangelhaften Artikel unter Gutschrift des dafür berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten oder den Mangel durch Nachbesserung zu beheben. Erweist sich eine M.ngelrüge nach .berprüfung als unbegründet, können wir alle damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung stellen.

Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.

§ 9 Prüfungspflicht und Gewährleistung

Die anwendungstechnischen Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dgl. sind unverbindlich und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke und Verfahren. Eine Gewährleistung für Mängel einer von uns gelieferten Ware beschränkt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Gefahrenübergang auf den Besteller.

Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Das Lieferdatum gilt gleichzeitig als das Datum der Inbetriebnahme. Im Falle eines Gewährleistungsanspruches ist der Erwerb der mangelhaften Ware durch den Original-Kaufbeleg nachzuweisen.

Gew.hrleistungsansprüche des Käufers setzen den Nachweis voraus, das der Mangel nicht auf falschen Einbau, falsche Inbetriebnahme oder ordnungswidrige Bedienung und Behandlung, falsche oder zu lange Lagerung, Verwendung unsachgemäßer Fremdmittel z.B. falscher Dichtmedien, Klebemittel oder Schmierstoffe sowie untaugliches Werkzeug oder von Dritten gelieferte Komponenten zurückzuführen ist.

Wir sind von jeder Gewährleistung frei, wenn der Käufer eigenmächtige Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen hat.

§ 10 Rückgaben

Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.

§ 11 Zahlungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar 14 Tage ab Rechnungsdatum rein netto. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, spätestens nach Mahnung, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu berechnen.

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber, erstere nur nach Vereinbarung herein. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Schuldners. Kommt ein Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsschluss wesentlich, so werden alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen, auch im Falle einer Stundung zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Außerdem sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung ist nur statthaft, wenn die Gegenansprüche des Kunden von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 15 Datenservice + Urheberrecht

Für dem Kunden entgeltlich oder unentgeltlich überlassenen Druckerzeugnissen wie Prospekte, Listen und Angebote behalten wir uns das Urheberrecht vor. Nachdruck oder Kopie auch auszugsweise bedürfen unserer vorherigen Genehmigung. Gleiches gilt für EDVSoftware-Programme oder Daten, die von uns erstellt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch uns verbreiteten Datenmedien. Die Haftungsverantwortung für vom Produkthersteller erstellen Datenmedien gehen aus dessen Geschäftsbedingungen hervor, die bei uns erfragt werden können.

Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

§ 16 Datenspeicherung

Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer im Sinne des BDSG zu verarbeiten, die wir im Rahmen oder im Zusammenhang mit den Geschäftsverbindung vom Käufer selbst oder von Dritten erhalten.

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Mannheim.

§ 18 Schlußbestimmung

Maßgebend ist das deutsche Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.

Stand Mai 2012